Möglicherweise geraten Sie durch stark erhöhte Ausgaben für das Heizen auch in diesem Jahr in finanzielle Schwierigkeiten um eventuelle Nachzahlungen bei den Heizkosten zu begleichen.
Allerdings besteht die Möglichkeit für diesen Monat finanzielle Unterstützung
• wenn Sie erwerbsfähig sind – SGB II Leistungen durch KoBa Landkreis Harz oder
• wenn Sie nicht erwerbsfähig sind (z. B. Rentner) – SGB XII Leistungen durch das Sozialamt Landkreis Harz
zu erhalten.
Dies ist auch nach der Reform von Hartz IV zum Bürgergeld möglich und kann der Fall sein, wenn in diesem Monat Heizkosten nachgezahlt werden müssen.
Sie können also Unterstützung von der zuständigen Behörde für den Monat erhalten, in dem Ihr finanzielles Limit durch Heizkosten überschritten wurde. Mit dieser einmaligen Zahlung sollen die finanziellen Belastungen durch Heizkosten abgefedert werden.
Der Antrag muss aber in dem Monat gestellt werden, in dem die Ausgaben für das Heizen angefallen sind, also im Oktober 2024.
Die Regelung, wonach Betroffene bis zu drei Monate lang Zeit gehabt haben, einen Antrag zu stellen, ist zum 31.12.2023 ausgelaufen.
Dieses Schreiben unsererseits ist nur eine Information für unsere Nutzer. Eine Überprüfung, ob Sie bezugsberechtigt sind, können wir nicht leisten.